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Leistungen

Pflegerin zeigt lachend auf Patienten

Behandlungspflege

Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen wie Medikamentengabe, Verbandswechsel und Injektionen. Sie unterstützt die Durchführung ärztlich verordneter
Behandlungen und trägt zur Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit bei.

Die Kosten der Behandlungspflege werden nach Genehmigung von der Krankenkasse übernommen. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen je Verordnung 10 Euro sowie 10 Prozent der Kosten zuzahlen (begrenzt auf die für die ersten 28 Kalendertage anfallenden Kosten).

Plfegerin hilft Patienten beim aufstehen

Grundpflege

Die Grundpflege umfasst pflegerische Maßnahmen, die darauf abzielen, die grundlegenden Bedürfnisse des täglichen Lebens zu erfüllen. Dazu gehören die Körperpflege, Unterstützung bei der Mobilität, Hilfe bei der Ernährung, Begleitung bei der Ausscheidung und Förderung von Ruhe und Schlaf. Unsere qualifizierten Pflegekräfte passen die Grundpflege individuell an Ihre Bedürfnisse an, um Ihnen ein selbstbestimmtes und komfortables Leben zu ermöglichen. Auch hauswirtschaftliche Leistungen können im Rahmen der Grundpflege erbracht werden.

Die Kosten der Grundpflege sind abhängig von den individuell gebuchten Leistungen und dem ggf. vorhandenen Pflegegrad. Neben der Finanzierung über das Pflegegeld, besteht bei Verhinderung der Pflegeperson ggf. die Möglichkeit, Urlaubs- und Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen.

Pflegerin ließt ein Buch mit einer Patientin

Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI

Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI

Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b umfassen beispielsweise Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Betreuungsdienste und Aktivitäten zur Förderung der sozialen Teilhabe.

Diese Leistungen tragen dazu bei, den Pflegealltag zu erleichtern und den pflegenden Angehörigen eine Auszeit zu ermöglichen.

Versicherte mit Pflegegrad haben einen monatlichen Anspruch von 125€ auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Frau klebt einen DRK Aufkleber auf

Pflegeberatung nach §37.3

Der Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI dient der Unterstützung und Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen durch professionelle Pflegefachkräfte.

Er ermöglicht eine regelmäßige Einschätzung des individuellen Pflegebedarfs und bietet Informationen zu pflegerischen Leistungen sowie Hilfe bei der Organisation der Pflege.

Die Kosten des Beratungsbesuchs werden von der Pflegekasse übernommen.