Pflegebedürftigkeit

Wie wird Pflegebedürftigkeit festgestellt?

pflegebeduerftigkeitUm Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen zu können, muss der Pflegebedürftige, sein Bevollmächtigter oder der gesetzliche Vertreter einen formlosen Antrag (oder ein von der Pflegekasse vorgehaltenes Antragsformular) bei der für ihn zuständigen Pflegekasse einreichen. Die Leistungen werden dann grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt, wenn der Pflegebedürftige zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits zwei Jahre pflegeversichert war.

Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse prüft den Antrag durch einen Besuch des Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld. Ein Gespräch mit den pflegenden Angehörigen verschafft dem Gutachter zusätzlich Einblick in die Situation des Pflegebedürftigen. Aufgrund des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse darüber, ob und in welcher Höhe Pflegeleistungen gewährt werden.

Gerne unterstützen wir Sie darin, so lange wie Sie es sich wünschen, mit unserer Hilfe in Ihren eigenen vier Wänden zu verbleiben. Sie erreichen uns unter Tel.: 509 86 48 ( für Lichtenberg, Adlershof und Schöneweide) oder Tel.: 600 999 0 (für Neukölln, Treptow und Tempelhof) und unter info@drk-pflegeservice.de.