Ausgangslage
Rund 80 Millionen Menschen haben einen Versicherungsschutz für den Fall, dass sie eines Tages zu Hause oder in einer stationären Einrichtung gepflegt werden müssen. Veränderungen in den Lebensbedingungen, familiären Beziehungen und die Zunahme der Kleinfamilien haben dazu geführt, dass viele Pflegebedürftige in ihrem Alltag auf fremde Hilfe zurückgreifen müssen. Die steigende Zahl der Hochbetagten, oft stark pflegebedürftigen Menschen, erschwert die häusliche Pflege durch die Familie. Dennoch wird eine Mehrzahl der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Die Pflegeversicherung soll den pflegenden Angehörigen eine Entlastung bieten.
Was heißt pflegebedürftig?
Pflegebedürftigkeit ist im § 14 SGB XI geregelt:
“Pflegebedürftig (…) sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.
Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.
Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.”
Der § 15 SGB XI definiert dann den jeweiligen Grad der Pflegebedürftigkeit.
Das Vorliegen von “gesundheitlichen Einschränkungen” wird an den folgenden 6 Kriterien festgemacht:
- Mobilität
- Kommunikative und kognitive Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Wenn man eine Pflegestufe beantragen möchte, kann man dies mit einem formlosen schriftlichen Antrag bei der jeweiligen Pflegekasse tun. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen führt dann im Auftrag der zuständigen Pflegekasse innerhalb von vier Wochen eine Begutachtung durch, die die Grundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad ist.