Viele Familien übernehmen die Pflege Ihrer Angehörigen selbst und umsorgen diese liebevoll und voller Einsatz. Doch Pflegen ist nicht einfach, oft kann professioneller Rat und Unterstützung die Pflegeperson merklich entlasten. Deshalb bietet die Pflegeversicherung ein breites Spektrum an Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige und übernimmt die Kosten dafür vollständig. Hier möchten wir Sie über unsere Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige informieren.
Pflegerisiken und Pflegekurse
Die Pflege von Angehörigen ohne das nötige Fachwissen ist immer auch mit gewissen Pflegerisiken verbunden. Der DRK Pflegeservice Müggelspree gGmbH bietet Pflegekurse an, die speziell auf Personen zugeschnitten sind, die sich der Pflege von Angehörigen widmen und berücksichtigt dabei nicht nur die Bedürfnisse des zu Pflegenden sondern auch die der Pflegeperson.
Verhinderungspflege
Als pflegender Angehöriger haben Sie die Möglichkeit, sich „vertreten“ zu lassen. Wenn Sie verhindert sein sollten z.B. bei Krankheit, Urlaub oder während einer kürzeren Auszeit wie dem Besuch einer wöchentlichen Sportgruppe, dem Friseur, Kino etc. können Sie sich kostenlos von einem ambulanten Pflegedienst daheim bei Ihrem pflegebedürftigen Angehörigem vertreten lassen.
Die Pflegekassen übernehmen die Kosten der Ersatzpflegekraft für maximal sechs Wochen im Jahr oder stundenweise und bis zu einer Höhe von 1.610 € pro Jahr. Dies ist eine zusätzliche Leistung. Bei stundenweiser Nutzung wird Ihnen das Pflegegeld nicht gekürzt.
Seit 1.1.2013 wird weiterhin 50% des Pflegegelds bei einer tageweise (8 Std. am Stück) bis zu vier Wochen langen Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege von den Pflegekassen weitergezahlt.
Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen seit mindestens 6 Monaten pflegt und Leistungen der Pflegeversicherung bezogen werden. Gut zu wissen ist außerdem, dass die Verhinderungspflege über das Jahr hinweg auch „gestückelt“ beantragt werden kann (bspw. jede Woche 1-2 Stunden).
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Nach §45b SGB XI können alle Pflegebedürftigen, auch die der Pflegestufe 0, seit dem 01.01.2015 zusätzliche häusliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Die Kosten der Betreuungskraft trägt die Pflegekasse bis zu einer Höhe von 1.248€ pro Jahr.
Diese Leistung ist eine zusätzliche, ausschließliche Sachleistung zu Ihrer Pflegestufenleistung,
die Sie im Haushalt unterstützen und im Alltag begleiten soll. Eine direkte Auszahlung dieser Leistung an Sie ist, anders als beim Pflegegeld, gesetzlich nicht möglich, die Abrechnung erfolgt direkt über den ambulanten Pflegedienst. Die neuen zusätzlichen Leistungen greifen, wenn Sie selbst pflegebedürftig
sind und zusätzliche Unterstützung benötigen oder wenn Sie einen Angehörigen pflegen und Entlastung benötigen. Zum Beispiel bei Krankheit, Urlaub oder wenn Sie eine kürzere Auszeit für den Besuch einer wöchentlichen Sportgruppe, dem Friseur oder einen Kinobesuch brauchen.
Altersgerechte Anpassung der Wohnung
Krankheit oder einfach das Älterwerden machen häufig eine altersgerechte Wohnungsanpassung notwendig. Darunter sind zum Beispiel der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Anbringen von Treppenhandläufen, die Installation eines Treppenliftes oder das Entfernen von Türschwellen zu verstehen. Wir beraten Sie gerne direkt in Ihrer Wohnung, welche Maßnahmen für Sie in ihrer individuellen Situation möglich und sinnvoll sind. Die Pflegekassen zahlen unabhängig von der Pflegestufe bis zu 4000€ Zuschuss für jede Anpassungsmaßnahme.