Zum 01.01.2017 ist das Pflegestärkungsgesetz 2 in Kraft getreten. Damit gehen wesentliche Veränderungen einher:
- – der Begriff der “Pflegebedürftigkeit” wird nun mehr anders definiert
- – die drei Pflegestufen werdern auf Pflegegrade umgestellt,
- – die Leistungen werden erhöht,
- – die Richtlinien für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) werden verändert
- – und neue Zusatzleistungen finanziert.
Ausführliche Informationen zu diesen Veränderungen erhalten Sie auf der Unterseite “Pflegeversicherung” http://drk-pflegeservice.de/pflegeversicherung/
Ihr Fragen beantworten wir Ihnen gern unter Tel.: 509 86 48 oder Tel.: 600 900 0.