Pflegegrade lösen Pflegestufen ab

Von | 1. März 2017

Zum 01.01.2017  ist das Pflegestärkungsgesetz 2 in Kraft getreten. Damit gehen wesentliche Veränderungen einher:

  • – der Begriff der “Pflegebedürftigkeit” wird nun mehr anders definiert
  • – die drei Pflegestufen werdern auf Pflegegrade umgestellt,
  • – die Leistungen werden erhöht,
  • – die Richtlinien für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) werden verändert
  • – und neue Zusatzleistungen finanziert.

 

Ausführliche Informationen zu diesen Veränderungen erhalten Sie auf der Unterseite “Pflegeversicherung” http://drk-pflegeservice.de/pflegeversicherung/

Ihr Fragen beantworten wir Ihnen gern unter Tel.: 509 86 48 oder Tel.: 600 900 0.