Pflege

Ob beim Aufstehen oder beim Zubettgehen, beim An- oder Ausziehen – wir helfen Ihnen in Ihren eigenen vier Wänden bei Ihren alltäglichen Verrichtungen. Wir unterstützen Sie im Bereich der Körperpflege, z.B. beim Duschen, Baden, bei der Zahn- und Haarpflege. Auch bei der Zubereitung von Mahlzeiten sind wir Ihnen gerne behilflich.

Verhinderungspflege

Sollten Sie nur kurzzeitigen Pflegebedarf haben, weil Ihre Angehörigen in den Urlaub fahren, ins Krankenhaus müssen oder aus anderen Gründen verhindert sind – wenden Sie sich einfach an uns. Wir übernehmen selbstverständlich und auch kurzfristig Ihre Pflege. Gegenüber den Pflegkassen haben Sie einen Anspruch auf Kostenübernahme für eine Pflegevertretung für bis zu sechs Wochen im Jahr, so dass die Verhinderungspflege für Sie kostenlos ist. Wenn Sie die Verhinderungspflege stundenweise, zum Beispiel einmal die Woche 3 Stunden, in Anspruch nehmen, wird Ihnen das Pflegegeld voll weiter gezahlt. Bei einer tageweisen Nutzung der Verhinderungspflege (8 Stunden am Stück) erhalten Sie 50% des Pflegegeldes weiter. Weitere Informationen zur Verhinderungspflege finden Sie unter Pflegende Angehörige