Preise

Leistungskomplexe und Vergütungssätze

Die Pflegekassen verhandeln alle 2-3 Jahre mit den organisierten ambulanten Pflegediensten die Leistungkomplexe und Vergütungssätze in der ambulanten Pflege. Die folgende Liste soll Ihnen einen Überblick über diese festgelegten Leistungskomplexe mit Beschreibung der Leistung und den durch die Kassen bestimmten Vergütungen für diese Leistungen geben. Vergütungssätze und Leistungskomplexe sind für alle organisierten ambulanten Pflegedienste gültig und verbindlich.

Leistungsart Beschreibung Kosten
Kleine Körperpflege
An-/Auskleiden
Teilwaschen
Mundpflege und Zahnpflege
Kämmen
15,16
Euro
Erweiterte kleine
Körperpflege
Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
An-/Auskleiden
Teilwaschen
Mund- u. Zahnpflege
Kämmen
22,74 Euro
Große Körperpflege An-/Auskleiden
Waschen/Duschen
Rasieren
Mundpflege und Zahnpflege
Kämmen
30,31 Euro
Erweiterte große Körperpflege Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
An-/Auskleiden
Waschen/Duschen/Baden
Rasieren
Mundpflege und Zahnpflege
Kämmen
34,14 Euro (ohne baden)
bis
45,47 Euro (mit baden)
Lagern/Betten Lagern, Bett machen und richten
Mobilisieren beim Betten
7,58 Euro
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Hilfe beim Aufsuchen/Verlassen des Essplatzes
Hilfe/ Beaufsichtigung beim Essen und Trinken
Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
18,98 Euro
Darm- und Blasenentleerung
(neben LK 1-4 ist ggf. der LK 7a abrechenbar, nicht der LK 7b)
a) Hilfen/ Unterstützung bei der Blasen- und / oder
Darmentleerung einschl. Entsorgung von Ausscheidungen    

b) An-/ Auskleiden,
Hilfen/ Unterstützung bei der Blasen- und/ oder
Darmentleerung, z.B. Inkontinenzversorgung, zur Toilette bringen,
Entsorgung von Ausscheidungen, Intimpflege

6,03 Euro    

15,16 Euro

Hilfestellung beim Verlassen/Wiederaufsuchen der Wohnung An-/ Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen der Wohnung
Treppensteigen
5,30  Euro
Begleitung außer Haus (3x monatlich) Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das
persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist.
(keine Spaziergänge und kulturellen Veranstaltungen)
45,47 Euro
Beheizen der Wohnung Beschaffen des Heizmaterials aus einem Vorrat im Haus
Entsorgen der Verbrennungsrückstände
Heizen
8,83 Euro
kleine Reinigung der Wohnung Aufräumen der Wohnung, Trennung/ Entsorgung des Abfalls, Spülen/ Aufräumen 6,62 Euro
große Reinigung der Wohnung Reinigung der Wohnung, Trennung/ Entsorgung des Abfalls, Reinigung Bad, Toilette, Küche, Wohn-/ Schlafbereich, Staubsaugen/ Nassreinigung, Spülen, Staubwischen 19,87 Euro
Aufwändige Aufräumarbeiten Aufwändige Aufräumarbeiten bei besonderen Anlässen, z.B. Frühjahresputz oder nach längerer Abwesenheit 88,30 Euro
Wechseln und Waschen der Wäsche und
Kleidung
 Wechseln der Wäsche (auch Bettwäsche),
pflege der Wäsche und Kleidung (z.B. Bügeln, Ausbessern), einräumen der Wäsche
35,32 Euro
Einkaufen Erstellen des Einkaufs- und Speiseplanes
Einkaufen von Lebensmittel/ sonstigen Dingen des persönlichen Bedarfs
Einräumen der eingekauften Gegenstände
17,66 Euro
Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit Kochen/ Aufwärmen des Tiefkühlmittagtisches
Spülen des bei der Mahlzeit verwendeten Geschirrs
Reinigen des Arbeitsbereiches
19,87 Euro
Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit Zubereitung warm angelieferter Kost oder einer sonstigen Mahlzeit
Spülen des bei der Mahlzeit verwendeten
Geschirrs Reinigen des Arbeitsbereiche
6,62 Euro
Erstbesuch Anamnese, Pflegeplanung, sowie Angebot eines Pflegevertrages 51,51 Euro
Folgebesuch bei gravierende Änderungen des Pflegezustandes oder notwendiger Erhebung von Pflegerisiken, welche in der Regel eine Änderung des Pflegevertrages notwendig machen 22,07 Euro
Einsatzpauschale a) Mo-Fr zw. 6.00-22.00 Uhr
b) Mo-Fr zw. 22.00-6.00 Uhr, an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen    

• bei zeitgleicher Versorgung von Pflegebedürftigen in einem Haushalt ist die Einsatzpauschale anteilig zu berechnen (entsprechend der zu versorgenden Personen)
• bei der Versorgung und Betreuung von an Demenz erkrankten Pflegebedürftigen in Wohngemeinschaften ist die Einsatzpauschale nicht abrechnungsfähig

a) 4,78 Euro  

b) 9,57 Euro

Pflegeeinsätze nach §37 Abs.3 SGB XI
Alle Pflegegrade
Beratung des Pflegebedürftigen und ggf. seiner Angehörigen, Hilfestellung, Mitteilung an die Pflegekasse 55,24 Euro
Versorgung und Betreuung von an Demenz erkrankten Pflegebedürftigen in Wohngemeinschaften Versorgung und Betreuung in Wohngemeinschaften von Pflegebedürftigen der Pflegegrade 4 und 5
 

Bei Abwesenheit des dementen Pflegebedürftigen ist der halbe Tagessatz
abrechnungsfähig

167,91 Euro    

 

 

 

83,95 Euro

Betreuungsleistungen    

1 LK entspricht einem Zeitwert von 6 Minuten
(einzeln neben den LKs 1-16 sowie mehrfach in einem Einsatz abrechenbar)

Betreuungsleistungen sind beispielsweise:
Begleitung: Anregung und Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen, insbesondere: Spaziergänge in der näheren Umgebung, Ermöglichung des Besuchs von Verwandten und Bekannten und Begleitung zu Friedhofsbesuchen.
Unterstützung: z.B. bei Spiel und Hobby, bei der Kontaktpflege mit Freunden und Verwandten und der Versorgung von Haustieren
Beaufsichtigung: z.B. Anwesenheit, um Sicherheit zu vermitteln und Orientierungshilfe zu geben
Hilfen: z.B. beim Erinnern an wesentliche Ereignisse, bei der Gestaltung des Tagesablaufes und zur Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur
Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen: z.B. bei der Organisation von Dienstleistungen wie Putzhilfen und Hol- und Bringedienste, Unterstützung bei der Regelung von finanziellen und administrativen Angelegenheiten und Unterstützung bei der Organisation von Terminen
7,36 Euro